ALARMSTUFEN der Feuerwehr Woringen
Die eingehenden Notrufe werden von der entsprechenden Polizeiinspektion, je nach Alarmstichwort, in verschiedene Alarmstufen eingeteilt. So können die notwendige Anzahl an Helfern und die erforderlichen Kräfte und Fahrzeuge alarmiert werden.
| Es gibt sieben Alarmstufen: | |
| Alarmstufe I | Kleinbrand |
| Alarmstufe II | Mittelbrand |
| Alarmstufe III | Großbrand |
| Alarmstufe IV | kleine technische Hilfeleistung |
| Alarmstufe V | mittlere technische Hilfeleistung |
| Alarmstufe VI | große technische Hilfeleistung |
| Alarmstufe VII | Gefahrgutunfall |
Alarmstufe 1 / Kleinbrand
(Pkw-Brand,
Rasenbrand, Mülltonnenbrand, verdächtige Rauchentwicklung)
Zur Bewältigung eines Kleinbrandes
werden in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehr ausreichen. In
jedem Fall ist aber immer eine Feuerwehr mit einem wasserführenden
Fahrzeug und umluftunabhängigem Atemschutz einzuplanen.
Alarmstufe 2 / Mittelbrand
(Zimmerbrand,
mehrere brennende KFZ, LKW-Brand, Brand auf Müllkippe, Gebäudebrand,
Schienenfahrzeugbrand, kleiner Waldbrand)
Für die Bewältigung eines
Mittelbrandes reichen in der Regel die Kräfte eines Zuges (zwei bis drei
Gruppen) aus. In dieser Alarmstufe ist auch ein Löschfahrzeug vorzusehen
mit mindestens 1200 Liter Wasser vorzusehen. Umluftunabhängiger
Atemschutz ist erforderlich. In jedem Fall ist mindestens 1 Satz
hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen. In Orten mit hoher Bebauung (ab
3.OG) ist ggf. auch eine Drehleiter notwendig.
Alarmstufe 3 / Großbrand
(Tankzugbrand,
Tanklagerbrand, Brand von Großobjekten, Industriebetrieben und
landwirtschaftlichen Anwesen, großer Waldbrand, Objekte, bei denen
Löschwasserförderung über lange Schlauchstrecken erforderlich wird)
Für die Bewältigung eines
Großbrandes sind mindestens die Kräfte der Alarmstufe 2 sowie zusätzlich
zwei weitere Löschzüge (2 TLF, 2 LF, 1 RW, ggf. DL,
SW) einzuteilen.
Alarmstufe 4 / THL-einfach
(Fahrbahnverunreinigung, Verkehrshindernis, Wasserschaden, Tierrettung,
umgestürzte Bäume, lose Bauteile, Unwetterschäden, sehr kleiner Ölunfall)
Für die einfache technische
Hilfeleistung reichen in der Regel die eigenen Kräfte der
Ortsfeuerwehren aus. Sofern auf deren Fahrzeug keine Zusatzbeladung THL
mitgeführt wird, kann es sich empfehlen, ein weiteres Fahrzeug,
möglichst Löschgruppenfahrzeug, mit Zusatzbeladung THL einzuteilen.
Alarmstufe 5 / THL-mittel
(Unfall mit
eingeklemmter Person, Bauunfall, kleiner Ölunfall)
Für die mittlere technische
Hilfeleistung (mit Menschenrettung) reichen in der Regel die Kräfte
eines Zuges aus, bestehend aus Rüstwagen, Tanklöschfahrzeug und
Löschgruppenfahrzeug mit Zusatzbeladung THL. In jedem Fall sind jedoch
zwei Sätze hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen.
Alarmstufe 6 / THL-groß
(Massenunfall, Busunglück,
Schiffsunglück, Zugunfall, Explosion, Hauseinsturz, Flugzeugabsturz)
Für diese Alarmstufe sind mindestens die Kräfte nach Alarmstufe 5 sowie
zusätzlich zwei Züge (1 RW, 2 TLF, 2 LF mit
Zusatzbeladung THL, ggf. DL) einzuteilen. Es sollte dabei mindestens 1
RW 2 eingeplant werden.
Alarmstufe 7 / Gefahrgutunfall
(Chemikalienunfall, großer
Ölunfall, Tankwagenunfall, Tankwagenbrand, Gas, gesundheitsschädliche,
wassergefährdende und radioaktive Stoffe)
Für diese Alarmstufe sind
Kräfte mit folgendem Gerät vorzusehen: 1 TLF mit P 250,
Löschgruppenfahrzeug, Rüstwagen mit Zusatzbeladung Öl oder ÖSA, fahrbare
Ölabscheider, Ölsperren, Sonderausrüstung für Unfälle mit radioaktiven
Stoffen.


